Web Accesibility oder Barrierefreies Web (WKO) ist keine Neuigkeit für all jene, die sich mit öffentlichen Auftritten (z.B. Gemeinde-Webseite) beschäftigen.

Das österreichische Bundesgesetz (WebZugänglichkeits-Gesetz – WZG) setzt sich mit den Anforderungen zu Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Bundes auseinander; sowie jenen Einrichtungen, die Aufgaben im Allgemeininteresse (nicht gewerblicher Art) erfüllen. Es soll allen Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang ermöglicht werden.

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist Teil der WKO Sparte Information und Consulting (kurz: IC). Diese Nähe birgt Möglichkeiten und bietet ein großes Portfolio an Überschneidungen. Digitale Agenden (oder Fragen) können immer Agentur-inhouse und von Spartenkollegen (im Hinblick auf technische Lösungen die Barrierefreiheit ermöglichen) umgesetzt werden.

Wissen ist zentral. Es gibt europäische Normen die es einzuhalten gibt, unterschiedliche Blickwinkel (leichter Lesen, Schmuckbilder – Anmk. exemplarische Begrifflichkeiten) für das Testen der eigenen Seite oder Kundenseite in Abhängigkeit zur Zielgruppe usw. Die UBIT Akademie incite (ebenfalls Teil unserer Sparte IC) bietet derzeit Lehrgänge zum Thema Web Accessibility an, sowie eine Expert Zertifizierung).

 

Weiterführende Links

Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG)
Barrierefreies Web – Internet-Zugang für alle
WACA
W3C ®
Barrierefrei: Kontaktstellen

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Autorin: Iris Gager

 

Published On: März, 2022 / Categories: Content Marketing, Digital Marketing /