GründerInnen im Burgenland
BERATUNG MIT KLARHEIT FÜR NEUGRÜNDER
Gut zu wissen
Unternehmensgründer und Betriebsnachfolger können von einer Reihe von Gebühren und Abgaben, die im Zuge der Gründung/Übergabe anfallen, befreit werden. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung durch die Wirtschaftskammer.
Im Überblick:
- Persönliche Beratung zur Klärung wichtiger rechtlicher Vorfragen
- Beratung nach dem Neugründungsförderungsgesetz mit Bestätigung für die Gebühren- und Abgabenbefreiungen
- Alle für die Gewerbeanmeldung erforderlichen Formulare ausgefüllt und unterschriftsreif
- Viele interessante Broschüren, Informationsblätter und Checklisten, Webinare und Videos
Unsere Fachgruppe im Überblick:
Die folgenden Berufsfelder sind in der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation zu finden.
Wann braucht man einen Gewerbeschein?
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, welche die Gewerbebehörde ausstellt. Gewerbsmäßigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführt wird.
Als „selbstständig“ gilt eine Tätigkeit dann, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.
Als „regelmäßig“ ausgeübt gilt eine Tätigkeit dann, wenn angenommen werden kann, dass die Tätigkeit wiederholt wird oder die Tätigkeit üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt. Bei allen Berufsgruppen der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation handelt es sich um freie Gewerbe, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
Voraussetzungen für einen Gewebeschein
Selbstständig machen.
Der Gründungsfahrplan
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, welche die Gewerbebehörde ausstellt.
Gewerbsmäßigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführt wird.
Gründerservice Burgenland
Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt, Österreich
Telefon:+43 5 90 907 2000
Fax:+43 5 90 907 2115
E-Mail: gruenderservice@wkbgld.at
Web: https://www.gruenderservice.at/