GründerInnen im Burgenland

BERATUNG MIT KLARHEIT FÜR NEUGRÜNDER

  • Gut zu wissen

Unternehmensgründer und Betriebsnachfolger können von einer Reihe von Gebühren und Abgaben, die im Zuge der Gründung/Übergabe anfallen, befreit werden. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung durch die Wirtschaftskammer.

Im Überblick:

  • Persönliche Beratung zur Klärung wichtiger rechtlicher Vorfragen
  • Beratung nach dem Neugründungsförderungsgesetz mit Bestätigung für die Gebühren- und Abgabenbefreiungen
  • Alle für die Gewerbeanmeldung erforderlichen Formulare ausgefüllt und unterschriftsreif
  • Viele interessante Broschüren, Informationsblätter und Checklisten, Webinare und Videos

Wann braucht man einen Gewerbeschein?

Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, welche die Gewerbebehörde ausstellt. Gewerbsmäßigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführt wird.

Als „selbstständig“ gilt eine Tätigkeit dann, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird. 

Als „regelmäßig“ ausgeübt gilt eine Tätigkeit dann, wenn angenommen werden kann, dass die Tätigkeit wiederholt wird oder die Tätigkeit üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt. Bei allen Berufsgruppen der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation handelt es sich um freie Gewerbe, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Voraussetzungen für einen Gewebeschein

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR/EU-Bürger bzw. Gleichstellung samt Aufenthaltsbewilligung
  • Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr)
  • Keine Ausschließungsgründe (z.B. Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen, Abweisung eines Konkurses mangels Masse)

Selbstständig machen.

Der Gründungsfahrplan

Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, welche die Gewerbebehörde ausstellt.
Gewerbsmäßigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführt wird.

Wirtschaftskammer Regionalstelle in jedem Bezirk

  • Gründer/Nachfolgeberatung
  • Vorbereitung Gewerbeanmeldung (Ansuchen, Einreichunterlagen), steuerliche und rechtliche Erstinformation

Rechtsanwalt/Notar 

  • Vorbereitung der Gesellschaftsgründung
  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages

Firmenbuch

  • Eintragung von Gesellschaften oder oder eingetragenen Unternehmen
  • Firmenbuchauszug

Gewerbebehörde

Magistrat (für Eisenstadt) oder Bezirkshauptmannschaft, zuständig für:

  • Gewerbeanmeldung
  • Bewilligungsansuchen
  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer
  • Weitere Betriebsstätte
  • Standortverlegung

Steuerberatung

  • Beratung und Anmeldung bei Finanzamt und anderen Abgabenbehörden

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

  • Anmeldung binnen vier Wochen bei der zuständigen SVS-Landesstelle (in der Regel automatisiert über die Bezirksverwaltungsbehörden)

Finanzamt

  • Anmeldung binnen vier Wochen am zuständigen Finanzamt
  • Betriebseröffnungsanzeige binnen vier Wochen
  • Antrag auf Erteilung einer UID-Nummer
  • Vergebührung von Miet- und Gesellschaftsverträgen

Gründerservice Burgenland

Wirtschaftskammer Burgenland

Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt, Österreich

Telefon:+43 5 90 907 2000
Fax:+43 5 90 907 2115
E-Mail: gruenderservice@wkbgld.at
Web: https://www.gruenderservice.at/