Das KommAustria Gesetz wurde im vergangenen Jahr ausgiebig besprochen (siehe RIS, 12.04.22 & Parlament, 12.04.22). Änderungen (Parlament, KommAustria-Gesetz, Änderung, Kurzinformation, 12.04.22) betreffen im Überblick

  • Absicherung einer eigenständigen österreichischen Medienlandschaft im digitalen Zeitalter
  • Gewährleistung für Konsumentinnen/ Konsumenten, dass österreichische Medieninhalte,
  • insbesondere regionale Inhalte, auch weiterhin verfügbar bleiben.

Förderungsziele sind wie folgt:

  • Digital-Transformations-Förderung
  • Digital-Journalismus-Förderung
  • Förderung von Maßnahmen zu Jugendschutz und Barrierefreiheit

Wie wir Werber die Möglichkeiten dieses Gesetzes nützen, ist uns überlassen.

Wichtig ist, unsere Werbung kann, darf und muss im Rahmen der Verantwortung und Rechte, Interessen und Gefühlen von Einzelnen und Gruppen, Rücksicht nehmen (siehe Werberat, Grundsätzliche Verhaltensregeln, 12.04.22). Das dies bereits zunehmend passiert, zeigt der jüngste Bericht des Werberates in der Beschwerdebilanz 2021 und dem Ausblick 2022. Hier ein graphischer Auszug der getroffenen bundesweiten Entscheidungen im Vorjahr.

 

Die Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Burgenland unterstützt bei der Evaluierung von Beschwerden und trägt den Ethik-Kodex [12.01.2021] natürlich mit. Sollten Sie Bedenken bei Sujets, Kundenvorstellungen für die Umsetzung haben, dient Ihnen der Österreichische Werberat als zuverlässige Referenz auf ihrem Weg, gleichermaßen ist eine Legitimierung bei Jugendschutzthemen sinnvoll vorab zu klären.

 

Weiterführende Links

Kommunikationskodex der österreichischen Brauwirtschaft

Kommunikationskodex der österreichischen Spirituosenindustrie

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Autorin: Iris Gager

 

Published On: April, 2022 / Categories: Marketing Strategy, Studien, Vertretung & Repräsentanz /